• Schulung für Hubarbeitsbühnen | Gorski Arbeitsbühnen GmbH

Schulung

für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen

Ob LKW-Arbeitsbühne, selbstfahrende oder auch Anhänger- und Scheren-Hebebühnen: Für den sicheren Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen ist der Erwerb eines Fahrausweises notwendig. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen erlernen die Teilnehmer in unseren Bedienerschulungen alles rund um die Einsatzmöglichkeiten der Hebebühne, das richtige Aufstellen und die sichere Inbetriebnahme und Bedienung.

Im anschließenden praktischen Schulungsteil werden die Teilnehmer von unserem Seminarleiter in die Hubarbeitsbühne eingewiesen und erlernen, wie sie eine Sicht- und Funktionsprüfung sachgemäß durchführen. Außerdem werden die einzelnen Steuerungsfunktionen, inklusive die Funktion des Notablasses, absolviert und der standsichere Aufbau geübt.

Nach bestandener Prüfung in Theorie und Praxis erhält der Teilnehmer den Fahrausweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen.

Fahrausweis

Unsere Schulungen erfüllen die Grundsätze nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den berufsgenossenschaftlichen Regeln und Grundsätzen DGUV 308-008, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 70, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und der DGUV Information 208-019 & 209-075.

Theoretische Ausbildung (Auszug):

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau, Funktion und Aufstellung
  • Allgemeiner Betrieb, Unfallgeschehen, Sondereinsätze

Praktische Ausbildung (Auszug):

  • Einweisung
  • Sicht- & Funktionsprüfung
  • Steuerungsfunktionen, Notablass

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • körperliche und charakterliche Eignung

kommende Schulungstermine

• 15. März 2024 •    AUSGEBUCHT

weitere Termine folgen

 

Ihre Anmeldung nehmen wir gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.